Beseitigung der Diskriminierung von ausländischen Kapitalgesellschaften
Beseitigung der Diskriminierung von Betriebsstätten ausländischer EU-Kapitalgesellschaften durch Gewährung eines verringerten Körperschaftsteuersatzes Die Gewinne unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaften wurden nach früherem Recht –vor dem körperschaftsteuerlichen Systemwechsel– mit einem (höheren) Regelsteuersatz und einem (niedrigeren) Ausschüttungssteuersatz besteuert.
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