Kündigung Arbeitsvertrag
Eine Kündigung muss nicht zwangsläufig das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten. Der Gesetzgeber stellt besondere formale und inhaltliche Anforderungen an eine rechtsgültige Kündigung. Schon das Fehlen der Schriftform oder Verstöße gegen das Kündigungsschutzgesetz können zur Nichtigkeit der Kündigung führen. Der Arbeitnehmer kann seine gesetzliche Rechte durch Einreichen einer Kündigungsschutzklage wahrnehmen.