Besonders für Senioren ist die Schweiz ein ideales Ferienziel. Die majestätischen Berge, die vielen Möglichkeiten, in einer abwechslungsreichen Natur zu wandern, die schönen Seen und sicherlich auch die eleganten Städte laden zu einem unvergesslichen Urlaub ein. Wer ins Nachbarland fahren möchte, muss aber einige Dinge beachten, wie beispielsweise eine Gebühr, die das Land für das Befahren von Autobahnen und Nationalstraßen verlangt. Die passende Vignette kann am Grenzübergang gekauft oder auf dem Onlineweg bestellt werden.
Wer braucht eine Vignette?
Grundsätzlich braucht jeder, der eine Autobahn oder eine Nationalstraße befahren will, eine Vignette. Von dieser Gebühr ausgenommen sind nur die Straßen, die im Besitz des jeweiligen Kantons sind. Von der Gebühr betroffen sind alle Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen. Das sind neben Autos auch Motorräder, Wohnmobile, Anhänger und Wohnwagen. Fahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, müssen eine sogenannte Schwerverkehrsabgabe zahlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die eine wichtige Aufgabe haben. Dazu gehören unter anderem die Feuerwehr, die Polizei, der Rettungsdienst und das Militär.
Wo kann die Vignette gekauft werden?
Die Vignette kann man nicht nur direkt vor Ort kaufen, sondern auch online bestellen. Zu den Verkaufsstellen gehören Raststätten, Filialen der Post, Tankstellen und die Straßenverkehrsämter in der Schweiz. Einfacher ist die digitale Vignette für die Schweiz. Sie wird im Internet bestellt und bezahlt und ist für 14 Monate gültig. Die Kosten für die Vignette belaufen sich auf 40 Schweizer Franken oder 42 Euro. Wer im Internet kauft, sollte sich jedoch vorab über den Verkäufer informieren, da immer wieder Fälle von gefälschten Vignetten bekannt werden. Eine Plakette, die einmal gekauft wurde, kann aber nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
Das richtige Anbringen
Was das Anbringen der Vignette angeht, ist die Polizei in der Schweiz sehr penibel und achtet darauf, ob die Plakette nach Vorschrift angebracht wurde. Sie muss immer von innen fest an die Windschutzscheibe geklebt werden, darf dabei jedoch nicht die Sicht des Fahrers behindern. Die Plakette ist selbstklebend, daher ist es verboten, sie mit einer Folie oder mit Klebestreifen zu befestigen. Ist die Vignette nicht mehr gültig, dann muss sie entfernt werden. Eine Plakette über die andere zu kleben, ist auch nicht erlaubt, wer es trotzdem macht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch der Versuch, eine Vignette so anzubringen, dass man sie leicht wieder ablösen kann, wird mit einem Bußgeld bestraft.
Zusätzliche Kosten
Bei einem Besuch fallen nicht nur Mautgebühren an, sondern auch Kosten, wenn man durch bestimmte Tunnel fährt. Dies gilt für den Großen St. Bernhard Straßentunnel, der die Schweiz mit Italien verbindet sowie für den Munt-la-Schera Straßentunnel.
Fazit
Für alle, die die Schweiz nur als Transitland auf dem Weg nach Italien sehen, ist die Maut oft ärgerlich. Das liegt daran, dass es weder Tages- noch Wochenvignetten gibt, sondern nur Plaketten für 14 Monate. Gültig ist die Vignette immer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des folgenden Jahres. Wer öfter im Jahr seine Ferien in der Schweiz verbringt, zahlt einmal 40 Franken und kann dann durch das ganze Land reisen. Da die Schweiz viele Sehenswürdigkeiten hat, lohnt sich ein Besuch zu jeder Jahreszeit.
Bild: @ depositphotos.com / Pilat666
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