Mit einem Nebenverdienst die Rente aufbessern

Immer wenn ein Unternehmen Arbeitsplätze abbauen will oder muss, dann trifft es vielfach die älteren Mitarbeiter. Altersbedingte Kündigung nennt sich das, und viele ältere Mitarbeiter nutzen dann die Gelegenheit und reichen die Rente ein. Da die Rente in Deutschland aber für sehr viele nicht zum Leben ausreicht, muss nach einem gesucht werden. Wie viel darf man in Deutschland zur Rente dazu verdienen und welche Jobs kommen für die sogenannten „Silver Worker“ infrage?

Zu jung fürs Altenteil

Nicht nur die finanzielle Not fällt die Entscheidung für einen Nebenverdienst, vielfach ist aber auch so, dass , die nicht mehr ganz jung, aber auch noch nicht wirklich alt sind, einfach nicht zu Hause herumsitzen möchten und gerne noch beruflich tätig sein wollen. Ältere Menschen verfügen über viel Erfahrung, die gebraucht wird, und sie haben zudem die Gelassenheit und die Reife, auch in stressigen Situationen besser standzuhalten. Immer mehr wissen das zu schätzen und stellen sehr bewusst gerne Mitarbeiter ein, die nicht mehr ganz so jung sind.

Leihgroßmütter haben heute vielfach die Rolle von Au-Pair-Mädchen übernommen und Handwerker, die für den ersten Arbeitsmarkt zu alt sind, können sich mit einem Nebenverdienst etwas zur Rente dazu verdienen und zum Beispiel als Hausmeister stundenweise arbeiten. Wer sich in seiner Heimatstadt gut auskennt und vielleicht noch eine Fremdsprache wie Englisch oder Französisch spricht, der kann als Fremdenführer arbeiten, Feriengäste durch die Stadt führen und ihnen die schönsten Sehenswürdigkeiten erklären. Alle, die gut mit Menschen umgehen können und viel Geduld haben, die können zum Beispiel auch als Schiedsmann oder Mediator arbeiten, denn für die Streitschlichtung und Konfliktlösung sind ältere Menschen mit viel Lebenserfahrung gefragt, die es schaffen, zerstrittene Parteien wieder miteinander zu versöhnen oder eine gute Lösung zu finden.

Wie viel darf zur Rente dazu verdient werden?

Der Gesetzgeber erlaubt es Rentnern, sich etwas dazuzuverdienen, allerdings darf dieser Verdienst die Summe von 400,- Euro pro Monat nicht überschreiten. Zusätzlich darf ein Rentner im Jahr noch zweimal 800,- Euro zum Beispiel in Form von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verdienen, ohne dass dieser Verdienst der gemeldet werden muss. Alle Beträge, die darüber hinausgehen, müssen der Rentenversicherung mitgeteilt werden. In diesem Fall kann es passieren, dass eine Vollrente in eine Teilrente umgewandelt wird oder dass die Rente deutlich gekürzt wird.

Alle, die nicht genau wissen, ob es sich auch wirklich lohnt, noch einmal arbeiten zu gehen oder die sich darüber informieren wollen, um wie viel die Rente eventuell gekürzt werden könnte, die sollten sich an ihre Rentenversicherung wenden und die Möglichkeiten durchrechnen lassen. Zu beachten ist außerdem, dass wenn mehr als 400,- Euro zu Rente verdient werden, auch Abgaben in die Renten- und Pflegeversicherung, die Kranken- und die gezahlt werden müssen.

Nebenverdienste ab 65 Jahre

Alle, die 65 Jahre oder älter sind, haben mehr von ihrem , wenn sie sich etwas zur Rente dazuverdienen möchten. Ab dieser Altersgrenze dürfen Rentner so viel verdienen, wie sie möchten. Übersteigt der Verdienst allerdings auch hier die 400,- Euro Grenze, dann werden Lohnsteuer sowie Abgaben an die Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Nur in die - und in die Rentenversicherung wird dann nicht mehr eingezahlt. Wird allerdings der Freibetrag von 7664,- Euro im Jahr überschritten, dann gilt, was für alle anderen gilt, es muss in die Rentenversicherung ebenso wie auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden.

Alle, die statt einer Rente eine Pension bekommen, sollten sich im Vorfeld erkundigen was erlaubt und was verboten ist, wenn es um den Nebenverdienst geht, denn für ehemalige Staatsdiener gelten andere Regeln. Das Gleiche gilt auch für Frauen, die eine Witwenrente beziehen, auch sie sollten sich informieren, wie viel sie dazu verdienen dürfen.

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