Jeder möchte nach Möglichkeit in Würde alt werden, aber leider ist das immer weniger Menschen in Deutschland vergönnt. Das liegt unter anderem auch daran, dass die Pflegekosten nicht mehr durch die Rente gedeckt werden, dass es kein privates Vermögen gibt und auch an den dürftigen Leistungen, die die gesetzliche Pflegeversicherung anbietet. Mehr als ein Drittel der Deutschen hat bereits einen Pflegefall in der Familie oder muss in der nahen Zukunft damit rechnen, für die Finanzierung der Pflege eines Familienangehörigen aufkommen zu müssen. Wenn die Betroffenen nicht mehr selbst für die Pflegekosten sorgen können, dann ist die Familie in der Pflicht. Eine Lösung für dieses Problem kann die private Pflegeversicherung sein.
Welche Rechte haben Angehörige?
Nach einer Umfrage hat ein Drittel der Deutschen einen Pflegefall in der Familie und ein Viertel will in Zukunft selbst einen nahen Angehörigen bei sich zu Hause pflegen. Das ist nicht nur sehr anstrengend, sondern auch sehr zeitaufwendig. Für viele Angehörige stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage: Welche Rechte habe ich, wenn ich zu Hause meine Mutter oder meinen Vater pflege, besonders in Hinsicht auf den Arbeitgeber? Kann sich ein pflegender Angehöriger zum Beispiel freistellen lassen, wenn es zu Hause zu einem akuten Notfall kommt? Diese Freistellung ist möglich und der Arbeitgeber muss seinen Angestellten im Notfall auch spontan freistellen, und zwar für einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen. Allerdings muss für die Freistellung ein Nachweis vorliegen, etwa ein Attest des behandelnden Arztes.
Gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
In vielen Pflegefällen ist eine sehr intensive Pflege notwendig, die den ganzen Tag in Anspruch nimmt. Gibt es in diesen Fällen einen gesetzlichen Anspruch auf einen unbezahlten Urlaub? Dieser Anspruch besteht, so können pflegende Angehörige einen Sonderurlaub von einem halben Jahr nehmen und das bei vollem Kündigungsschutz. Allerdings gilt diese Regelung immer nur dann, wenn der Pflegefall mindestens die Pflegestufe I oder eine höhere Pflegestufe hat. In größeren Unternehmen, die mehr als 15 Angestellte haben, ist es zudem möglich, auf Wunsch auch in Teilzeit zu arbeiten, und wenn der Betrieb mindestens 25 Mitarbeiter hat, dann stehen dem pflegenden Angehörigen sogar zwei Jahre als Familienpflegezeit zu. Reicht der Zeitraum von sechs Monaten nicht aus, dann können noch einmal 18 Monate Familienpflegezeit dazukommen. Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es auf: http://pflegeversicherung-test.de
Wer kommt während der Pflegezeit für die Rentenbeiträge auf?
Familienangehörige sind keine professionellen Pflegekräfte, sie sind, wenn man es vereinfacht ausdrücken möchte, ehrenamtliche Helfer. Aber auch ehrenamtliche Pflegekräfte haben einen Anspruch darauf, dass während eines Sonderurlaubs, in dem Angehörige gepflegt werden, weiter in die Rentenkasse eingezahlt wird. In diesem Fall ist es die gesetzliche Pflegekasse, die für die Rentenbeiträge aufkommen muss, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Pflege mindestens 14 Stunden in der Woche aufgewendet wird. Damit sollen diejenigen entlastet werden, die nicht mehr ihrem Beruf nachgehen können, wenn sie ein Familienmitglied pflegen.
Lohnt sich eine private Pflegeversicherung?
Ähnlich kontrovers, wie über die Riester-Rente diskutiert wird, so gibt es auch eine Diskussion um die private Pflegeversicherung, die unter dem Namen Pflege-Bahr bekannt ist. Diese Form der privaten Pflegeversicherung wird unter bestimmten Umständen staatlich gefördert, und das klingt zumindest auf den ersten Blick nicht schlecht. Alle, die sich neben der gesetzlichen Pflegeversicherung noch durch eine private Versicherung absichern möchten, bekommen vom Staat 60,- Euro pro Jahr als Zuschuss, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Allerdings rät die Stiftung Warentest von dieser Form der privaten Pflegeversicherung ab und rät dazu, einen Tarif auszusuchen, der nicht von Staat gefördert wird. Selbst wenn zur gesetzlichen Pflegeversicherung noch der Zuschuss aus der Pflege-Bahr kommt, dann wird diese Summe nicht ausreichen, um einen Heimplatz zu finanzieren.
Bild: © Depositphotos.com / ginasanders
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