Anrecht auf die Verhinderungspflege

Einen zu pflegen, ist sowohl für denjenigen, der pflegt als auch für denjenigen, der gepflegt wird, eine große Herausforderung. Für den Pflegenden ist die rundum Betreuung eine große Aufgabe, die nicht nur körperliche, sondern auch immer mentale Kraft erfordert. Der Pflegebedürftige muss mit den Begleiterscheinungen des Alters oder mit einer Behinderung zurechtkommen und auch bereit sein, Hilfe anzunehmen, was nicht immer leicht ist. Nicht selten gehen vor allem die pflegenden Angehörigen an ihre physischen und psychischen Grenzen. Ein freier Tag oder sogar ein sind aber nicht möglich, wenn ein Angehöriger betreut werden muss, der 24 Stunden am Tag Pflege braucht. Für diesen Fall gibt es die sogenannte Verhinderungspflege, die es möglich macht, dass pflegende Angehörige für einen bestimmten Zeitraum nur an sich denken können.

Was beinhaltet die Verhinderungspflege?

Seit dem 1. Januar 2015 haben Angehörige, die einen Verwandten rund um die Uhr pflegen, einen Anspruch darauf, Urlaub zu machen. Die Kosten für die Verhinderungspflege wird von den Kassen übernommen, und zwar für den Zeitraum von maximal sechs Wochen. Die Erstattung der Verhinderungspflege, die übrigens auch dann zum Tragen kommt, wenn derjenige, der pflegt, werden sollte, liegt bei maximal 2418,- Euro im Jahr und ist immer unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe. Neu ist, dass seit dem 1. Januar 2015 auch ein Anrecht auf die Verhinderungspflege besteht, wenn es sich nur um eine Kurzzeitpflege handelt.

Es ist möglich, beide Pflegeformen, sowohl die Langzeit- als auch die Kurzzeitpflege zusammen zu legen und die Kosten, die von den Kassen übernommen werden, belaufen sich dann auf 3224,- Euro pro Jahr. Verhinderungspflege heißt immer, die pflegenden Angehörigen können sich eine Auszeit nehmen, ohne sich Sorgen machen zu müssen, dass der pflegebedürftige Vater oder die Mutter nicht bestens versorgt werden.

Pflege rund um die Uhr

Wenn Angehörige die gesetzlich verankerte der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen und einen Urlaub machen, dann übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Aufgabe der 24 Stunden Betreuung. Unter toll-betreuung.de gibt es ausführliche Informationen, was eine solche Pflege im Einzelnen beinhaltet, denn Toll bietet diesen Service im Rahmen der Verhinderungspflege an. Die ausgebildeten Pfleger und Pflegerinnen unterstützen die Pflegebedürftigen im Alltag, sie gehen einkaufen, sie und räumen die Wohnung auf. Das Pflegepersonal geht mit den Pflegebedürftigen spazieren, begleitet sie zu Arztterminen und Besuchen, es werden auch Gespräche mit den Patienten geführt oder Gesellschaftsspiele gespielt. Jederzeit möglich ist auch eine spezielle Pflege zum Beispiel bei , die unter Demenz leiden und auch bei Patienten, die einen Schlaganfall erlitten haben oder unter Krebs leiden, wird eine umfangreiche und professionelle Pflege durch Toll angeboten.

Die Pflege, die die Mitarbeiter von Toll anbieten, lässt keine Lücken, denn die Pflegebedürftigen werden den ganzen Tag und auch bei Nacht immer exzellent bereut. Die Angehörigen können sich einen Tag, ein Wochenende oder auch für mehrere Wochen Zeit nehmen, um sich von der anspruchsvollen und anstrengenden Pflege zu erholen, weil sie wissen, dass zu Hause alles in bester Ordnung ist.

Pflege sollte nie Selbstaufgabe sein

möchten ihre Eltern nicht in ein Heim geben, wenn sie pflegebedürftig werden, für andere ist die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim auch eine Kostenfrage. Nicht immer wird bei dieser Entscheidung aber daran gedacht, wie schwer die Pflege eines Menschen sein kann, der 24 Stunden am Tag intensiv betreut werden muss. Pflege ist in jeder Hinsicht anstrengend und das gefürchtete Burn-out Syndrom ist nicht selten die Folge, wenn Angehörige ihre Eltern bis zur Selbstaufgabe pflegen und betreuen. So weit muss es aber nicht kommen, denn es gibt die Verhinderungspflege, einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub und für diejenigen, die einen Angehörigen bei sich zu Hause rund um die Uhr pflegen.

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